Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
AGB`s für „Sport und Fun“, „Sport am Freitag“ und „Sport am Samstag“
1 Veranstalter
1a SpoFunnis tritt als Veranstalter auf und wird von Kooperationspartnern unterstützt.
1b SpoFunnis stellt dabei mindestens 1 volljährigen, pädagogisch erfahrenen Mitarbeiter.
2 Anmeldung und Kosten
2a siehe Veranstaltungs-Kalender
3 Haftung:
3a Die SG Köndringen/ Teningen e.V. als Träger von SpoFunnis übernimmt den Versicherungsschutz für Haftpflicht und Unfallversicherung
- im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der ARAG-Sportversicherung.
- wenn sich die Teilnehmer zu den Veranstaltungszeiten am Veranstaltungsort befinden
3b Veranstaltungszeiten und Veranstaltungsort werden jeweils per Handzettel, Medien oder unter www.spofunnis.de öffentlich bekannt gegeben oder ausgeschrieben.
3c Erziehungsberechtigte der Teil-nehmer müssen eine SCHRIFTLICHE Benachrichtigung den Mitarbeitern hinterlassen, wenn sie wünschen, dass die Teilnehmer NICHT frühzeitig den Veranstaltungsort verlassen dürfen.
4 Allgemeiner Hinweis:
4a Sollte eine Bestimmung der AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hier die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand September 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für anmeldepflichtige Maßnahmen
Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";}Allgemeine Geschäftsbedingungen für Camp-Angebote
(gültig ab 1. September 2010)
- Veranstalter
- SpoFunnis tritt als Veranstalter auf. SpoFunnis ist der Sport-, Fun- und Erlebnisclub der SG Köndringen-Teningen e.V.
- Ziele, Inhalte, Methoden und aktuellen Termine sämtlicher Veranstaltungen von SpoFunnis sind dem SpoFunnis-Programmheft zu entnehmen oder unter www.spofunnis.de abrufbar.
- SpoFunnis stellt dabei mindestens 1 volljährigen, pädagogisch erfahrenen oder ausgebildeten Mitarbeiter und wird in der Regel von 3 oder mehr Mitarbeitern beiderlei Geschlechts begleitet.
- Teilnahmebedingungen:
An den Veranstaltungen von SpoFunnis kann jeder teilnehmen,
-
- Dessen Alter der Zielgruppenbeschreibung entspricht,
- der sich mittels Rückmeldebogen angemeldet hat, sowie
- der die Teilnahmegebühr rechtzeitig entrichtet hat.
- Weg der Anmeldung
- Veranstaltungen, für die eine Anmeldepflicht besteht, sind mit einem Vermerk gekennzeichnet!
- Die Anmeldung ist ab der Veröffentlichung des neuen Programmheftes (in der Regel Anfang September – immer auch unter www.spofunnis.de) telefonisch oder schriftlich oder per Email möglich.
- Die schriftliche oder die Anmeldung per Email muss folgende Angaben enthalten: Veranstaltungsbezeichnung, Privatanschrift und Telefonnummer des Teilnehmers sowie Geburtsdatum des Teilnehmers. Schriftliche Erst-Anmeldungen ohne diese Angaben können nicht berücksichtigt werden!!! Die Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eintreffens bearbeitet.
- Mit der Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten und Teilnehmer zur Zahlung des vollen Teilnahmebeitrags bis 14 Kalendertage VOR der Veranstaltung. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, entfällt die Anmeldung und ein anderer Teilnehmer rückt nach
- Anmeldebescheinigung:
i. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer auf dem Postweg oder per Email eine Anmeldebescheinigung. Bei persönlicher Anmeldung kann die Anmelde-bescheinigung auch im SpoFunnis-Büro entgegengenommen werden.
ii. Die Anmeldebescheinigung enthält einen Hinweis, bis wann der Teilnehmerbeitrag entrichtet werden muss.
iii. Die Anmeldebescheinigung muss ausgefüllt und vom Erziehungsberechtigten unterschrieben an SpoFunnis zurückgeschickt werden.
-
- Nachrückverfahren:
i. Anmeldungen, die nach der Ausschöpfung des von SpoFunnis festgelegten Teilnehmerkontingents eingehen, werden auf einer Warteliste in Reihenfolge des Eintreffens vermerkt. Eine entsprechende Bestätigung wird per Email oder auf dem Postweg zugesandt.
ii. Bei Absage eines Teilnehmers für eine Veranstaltung rückt ein anderer Teilnehmer entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste nach und ist zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Der Teilnehmer wird von SpoFunnis telefonisch oder schriftlich oder per Mail verständigt.
iii. Sollte das „Nachrücken“ weniger wie 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, so ist der Teilnehmerbeitrag unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen/mündlichen Anmeldebescheinigung zu entrichten.
-
- Teilnehmerbrief
i. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer einen Teilnehmerbrief inklusive eines Rückmeldebogens.
ii. Der Rückmeldebogen beinhaltet Angaben zum Teilnehmer, die vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben an SpoFunnis zurückgeschickt werden muss
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- Teilnahmegebühren
i. Die angegebenen Teilnahmegebühren sind in der Regel im vollen Umfang zu begleichen.
ii. Anträge auf Reduzierung der Teilnahmegebühren können jederzeit im SpoFunnis-Büro persönlich, schriftlich oder telefonisch eingereicht werden.
IV. Teilnahmeberechtigung und Rücktritt
a. Teilnahmeberechtigung:
i. Zur Teilnahme an eine Maßnahme von SpoFunnis, die eine Anmeldung erfordert, ist nur berechtigt, wer den kompletten Teilnehmerbeitrag zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an SpoFunnis überwiesen hat, sowie bis zu Freizeitbeginn den Rückmeldebogen an SpoFunnis übergeben hat.
ii. In Ausnahmefällen können diese Fristen seitens der SpoFunnis ausgesetzt werden.
b. Rücktritt:
i. Ein Rücktritt bei Stellung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.
ii. Ein Rücktritt ohne Stellung einer Ersatzperson ist nur möglich bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung oder mit triftigem Grund (z.B. Krankheit) und muss schriftlich oder mündlich oder per Email im SpoFunnis-Büro angezeigt werden.
iii. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, behält sich SpoFunnis vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € zu berechnen.
iv. Ein Rücktritt bei einer von SpoFunnis vorgenommenen Veranstaltungsverlegung ist jederzeit möglich.
V. Veranstaltungsverlegung und -ausfall
a. Terminverlegungen oder -absagen wegen Krankheit von Mitarbeitern, wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen bleiben vorbehalten
b. Erstattung von Teilnehmergebühren:
i. Eine Erstattung einer bereits getätigten Zahlung von Teilnehmergebühren erfolgt bei einer Absage einer Veranstaltung im vollen Umfang.
ii. Bei einer Verlegung einer Veranstaltung und einem erfolgten Rücktritt eines Teilnehmers werden die Teilnehmergebühren an den entsprechenden Teilnehmer ebenfalls im vollen Umfang rückerstattet.
VI. Haftung für Veranstaltungen mit Anmeldepflicht
a. Für Reisen schließt SpoFunnis in der Regel eine Reise- und Haftpflichtversicherung ab (sofern die Leistungen nicht bereits über den Basisschutz des Sportversicherungsvertrages abgegolten werden).
b. Informationen zum Versicherungspaket sind der Homepage http://www.arag-sport.de/spind/?lsbid=bsbs zu entnehmen.
c. Bei Nichtbefolgung der Freizeitregeln oder bei Verlassen des Freizeitgeländes ohne Zustimmung eines SpoFunnis-Mitarbeiters, erklären sich die Erziehungsberechtigten des betreffenden Teilnehmers bereit, diesen auf eigene Kosten zurückzuholen. Die Rückholung wird vorher telefonisch abgesprochen.
VII. SpoFunnis-Büro:
a. Sprechzeiten: Montags, 9.00 bis 12.00 sowie Mo. bis Do. 14.00 bis 16.00
b. Adresse: Wiedlematenweg 2a, 79331 Teningen
c. Erreichbarkeit: 07641/9379999 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

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